- Leibeserbe
- Lei|bes|er|be 〈m. 17; Rechtsspr.; veraltet〉 leibl. Abkömmling des Erblassers ● keine \Leibeserben hinterlassen
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Lei|bes|er|be, der: Erbe, der leibliches Kind des Erblassers ist.
Universal-Lexikon. 2012.
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Universal-Lexikon. 2012.
Leibeserbe, der — Der Leibesêrbe, des n, plur. die n, eine Erbe, welchen jemand selbst erzeuget hat, und in weiterer Bedeutung, ein Allodial Erbe, so fern von einem Lehenserben verschieden ist … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Leibeserbe — Lei|bes|er|be, der … Die deutsche Rechtschreibung
Affatomie — Mit Affatomie (lat. „adfari“) Ankindung oder Annahme an Sohnes statt bezeichnet man nach salfränkischem Recht, vgl. Tit. 46 Lex salica, ein mehraktiges Verfahren von miteinander verbundenen Rechtsgeschäften,[1] welche die Adoption und die… … Deutsch Wikipedia
Otto II. (HRR) — Die wohl von Johannes Philagathos gestiftete Elfenbeintafel betont die Gleichrangigkeit zwischen Otto und Theophanu. Sie tragen griechische Gewänder und empfangen ihre Kronen aus den Händen Christi. Erstmals im Abendland werden hier Kaiser und… … Deutsch Wikipedia
Aled — ist ein walisischer männlicher Vorname mit der Bedeutung „Leibeserbe, Nachkomme“.[1][2] Namensträger Aled Eames (1921–1996), walisischer Historiker Aled Jones (* 1970), walisischer Sänger und Radiomoderator Dafydd Aled Rees Jones (* 1979),… … Deutsch Wikipedia
Leibeserbin — Lei|bes|er|bin, die: w. Form zu ↑Leibeserbe … Universal-Lexikon